Jahresbericht 2018
Im Telefonat zur Terminvereinbarung mit dem Ausbilder skizziert Laura Fetzer schon mal die Problemstellung und erhält eine erste Ein- schätzung, welcheHaltung der Chef zu den an- gesprochenen Punkten hat. Eine Woche später findet das Gespräch in den RäumlichkeitendesAusbildungsbetriebes statt. Zunächst klärt die Ausbildungsberaterin ihre neutrale Rolle als Vermittler und Beraterin. Der Chef drückt zu Beginn seine Verwunde- rung aus, dass seine Auszubildende sich bei der Handwerkskammer beraten lies bzw. über ihn beschwerte und nicht direkt zu ihm gekom- men sei. Jetzt möchte er genau wissen, wo der Schuh drückt. Auch er hat einige Kritikpunkte, die er ansprechen möchte. Das Berichtsheft ist ein leidiges Thema und wird oft nicht oder erst nach mehrmaligem Überstunden bei Auszubildenden Bei Jugendlichen ist eine Mehrarbeit über die wö- chentliche Ausbildungszeit von max. 40 Stunden gesetzlich ausgeschlossen. Bei volljährigen Auszubildenden sind Überstunden in Absprache möglich, sollten jedoch nicht die Regel sein. Angefallene Überstunden sind entsprechend in Freizeit oder finanziell zu vergüten. Anrechnung der Berufsschulzeiten Jugendliche: Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichts- stunden á 45 min wird mit acht Stunden angerech- net. An diesemTag darf der Jugendliche nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden. Ein zweiter Berufs- schultag wird mit der tatsächlichen Unterrichtszeit (inkl. Pausen undWegezeit zur Rückkehr in den Betrieb) angerechnet. Blockunterricht mit planmäßig 25 Unterrichtsstunden ist mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit anzurechnen, sodass keine weitere Be- schäftigung erfolgen darf. Erwachsene: Sofern der Berufsschulunterricht sich mit der be- trieblichen Ausbildungszeit überschneidet, ist diese Zeit auf die wöchentliche Arbeitszeit anzurechnen, sie wird sozusagen ersetzt. Liegt der Berufsschulun- terricht außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit findet er keine Berücksichtigung auf die wöchentli- che Arbeitszeit. 13 Ausbildung
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