Jahresbericht 2018
Nachfragen vorgelegt. Auch die Motivation lässt an manchen Tagen zu wünschen übrig und das Smartphone hat in derWerkstatt oder beim Kunden auch nichts zu suchen. Beide können ihre Kritikpunkte offen vorbrin- gen und ihre Sichtweise vortragen. Laura Fet- zer unterstützt, führt durch das Gespräch und klärt auch hier die rechtliche Situation in den verschiedenen Punkten. Das Gespräch dauert 90 Minuten und zeigt, dass in der Vergangen- heit zu wenig über diese Themen miteinander gesprochen wurde. Nach eingehender Diskussionwerden klare Re- geln für die Berichtsheftführung und Smart- phone-Nutzung festgelegt und schriftlich fest- gehalten. „Die verbindlicheUrlaubsplanung ist eine Baustelle, hier müssen wir ran“ gibt der Ausbilder im Gespräch zu. Auch die Anrech- nungsbestimmungen der Berufsschule sind ihm so im Detail nicht bewusst gewesen und sollen zukünftig berücksichtigt werden. Beide vereinbaren zukünftig mehr, auch über kritische Themen, miteinander zu sprechen. Hierzu sind quartalsweise Ausbildergespräche geplant. Sarah Mayer ist erleichtert und freut sich, dass ihre Initiative gefruchtet hat. Die Ausbildungsberaterin wird sich nach eini- ger Zeit bei beiden melden, um den Fortschritt zu überprüfen und wünscht ihnen für die wei- tere Zusammenarbeit viel Erfolg. Ausbildungsberatung nach § 76 Berufsbildungsge- setz und § 41a Handwerksordnung: Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung a. der Berufsausbildungsvorbereitung b. der Berufsausbildung c. der beruflichen Umschulung und fördert diese durch Beratung der an der Berufs- bildung beteiligten Personen. Sie hat zu diesem Zweck Berater und Beraterinnen zu bestellen. Ausbildungsberater sind die Ansprechpartner für alle an der Berufsausbildung beteiligten Personen, beispielsweise Betriebe, Auszubildende, Berufs- schullehrer und Eltern. Die Ausbildungsberater informieren über Neuord- nungen der Ausbildungsberufe, Anforderungen bei Prüfungen, Führen der Ausbildungsnachweise, An- forderungen der verschiedenen Berufe und helfen bei Problemen in der Ausbildung. Ihre Arbeit ist neutral und vertraulich. Ein umfassendesWissen der Strukturen der dualen beruflichen Ausbildung, der Handwerksorganisation und der Möglichkeiten der Unterstützung von Aus- bildungsverhältnissen sind ebenso „Werkzeug“ der Ausbildungsberatung wie Kenntnisse der Gesprächs- führung und Konfliktbewältigung. Die persönliche Bereitschaft, sich auch mit kritischen Situationen auseinander zu setzen, Gesetze und Vorschriften bestimmt, aber auch „handwerkerge- recht rüber zu bringen“, sind besondere Eigenschaf- ten der Ausbildungsberater. Denn nicht selten sind die Ausbildungsberater die „Botschafter“ der Kammer in Betrieben und auch beteiligter Organisationen, bei denen oft kritisch der Sinn und Zweck einer zuständigen Stelle, etwa der Handwerkskammer, abgefragt wird. Ziel der Ausbildungsberatung der Handwerkskam- mer ist es nicht, als „Kontrolleur“ in den Betrieben aufzutreten und angesehen zu werden, sondern als Partner und Berater für eine erfolgreiche Ausbildung. 14 Ausbildung
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