Jahresbericht 2018
Häufig gestellte Fragen zur Überbetrieblichen Ausbildung: Wie lange muss ein Auszubildender in die überbetriebliche Ausbildung (ÜbA)? Das ist sehr unterschiedlich. Ein ÜbA-Kurs dau- ert – je nach Lehrgangsinhalt – in der Regel eine bis zwei Wochen. Wie viele solcher Kurse in der Lehrzeit stattfinden, hängt vom Ausbil- dungsberuf ab. Bei einigen Berufen werden insgesamt vier einwöchige Kurse angeboten, bei anderen sind es sechs zweiwöchige Lehr- gänge. Aus dem Rahmen fallen die Berufe der Stufenausbildung Bau, denn ihre überbetrieb- lichen Lehrgänge summieren sich auf insge- samt 35Wochen. Wer bestimmt den Inhalt der ÜbA-Kurse? Die Lehrgangsinhalte und die Anzahl der Lehr- gänge werden nach bundeseinheitlichen Rah- menlehrplänen ermittelt. Diese wiederum werden – in Abstimmung mit Innungs- und Fachverbänden – durch das Heinz-Piest-Insti- tut für Handwerkstechnik in Hannover konzi- piert und vom Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie genehmigt. Danachwerden sie durch die Vollversammlung – der Mitglie- derversammlung – beschlossen. Auf der Inter- netseite der Handwerkskammer können die von der Vollversammlung beschlossenen und genehmigten Lehrgänge für die einzelnen Aus- bildungsberufe eingesehen werden. Muss jeder Auszubildende die ÜbA-Kurse besuchen? Ja, Ausbildungsbetriebe müssen ihre Lehrlinge für die Pflichtkurse freistellen. Die rechtliche Grundlage für diese Verpflichtung bildet im Kammerbezirk Mannheim ein Grundsatzbe- schluss der Vollversammlung vom8. März 1982 sowie das Berufsbildungsgesetz und § 91 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 der Handwerksordnung (HwO). 18 Ausbildung
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