Jahresbericht 2018
Wie erfahren Betrieb und Lehrling von den Kursterminen? Sobald ein Ausbildungsvertrag in der Lehr- lingsrolle der Handwerkskammer eingetragen ist, werden die relevanten Daten an das „ÜbA- Team“ der Kammer weitergeleitet. Dieses Team kümmert sich um die Organisation der ÜbA-Kurse, als auch umdie Einladung der Lehr- linge. Diese bekommt der Betrieb in der Regel vier bis sechs Wochen vor Kursbeginn. Lehrlin- ge können sich über die Appzubi ihres Smart- phones selbstständig über ihre Kurse informie- ren. Welche ÜbA-Lehrgänge gibt es? Das Spektrumder ÜbA-Lehrgänge ist so vielfäl- tig wie das Handwerk selbst. Es reicht vom Anlagenmechaniker bis zum Zerspanungsme- chaniker. Gegenwärtig umfasst das bundes- einheitliche Lehrgangsangebot rund 500 Lehr- pläne für die überbetriebliche Unterweisung, die für die Mehrzahl der Metall-, Bau-, Holz-, Gesundheits- und Nahrungsmittelhandwerke sowie kaufmännische Lehrberufe zur Verfü- gung stehen. Auf welchen gesetzlichen Regelungen beruht die Erhebung des Sonderbeitrags „Überbe- triebliche Ausbildungsumlage“? Nach § 6 Abs. 1 der Beitragsordnung der Hand- werkskammer Mannheim, in der derzeit gel- tenden Fassung, werden für alle in der Hand- werkskammer eingetragenen Betriebe der im Beschluss der Vollversammlung ausgewiese- nen Berufe Lehrgangskosten mittels einer Jah- resumlage erhoben (Finanzausgleich). Betrie- be, die am Finanzausgleich teilnehmen, erhal- ten für alle überbetrieblichenPflichtlehrgänge, die in Trägerschaft der Handwerkskammer Mannheim in einem der aufgeführten Berufe durchgeführt werden, keine weiteren Kosten- belastungen. Die Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, das Par- lament des Handwerks, hat den Sonderbeitrag zur überbetrieblichenAusbildung beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte in der Deutsche Handwerkszeitung (DHZ). Das Wirtschaftsmi- nisterium Baden-Württemberg als Rechtsauf- sichtsbehörde der Handwerkskammer Mann- heim hat diesen Beschluss genehmigt. Welche Betriebe werden zum Sonderbeitrag veranlagt? Dieser Beitrag wird unabhängig davon erho- ben, ob imBetrieb selbst ausgebildet wird oder nicht oder ob überhaupt eine Ausbildungsbe- fugnis besteht. Dabei spielt es zunächst auch keine Rolle, ob und wie viele Mitarbeiter be- schäftigt sind oder dass das Handwerk nur ne- benberuflich ausgeübt wird. Alle Handwerksbetriebe, für deren Beruf über- betriebliche Ausbildungsmaßnahmen ange- boten und durchgeführt werden bzw. angeord- net sind und die im Beschluss der Vollver- sammlung aufgeführt sind, tragen den be trieblichen Kostenanteil der Maßnahmen in der Bildungsakademie der Handwerkskammer mit. Diese Verpflichtung resultiert allein aus der Eintragung mit dem entsprechenden Handwerksberuf. Ansprechpartner Organisation der überbetrieblichen Ausbildung Michaela Czernotzky Telefon 0621 18002-212 czernotzky@hwk-mannheim.de 19 Ausbildung
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