Jahresbericht 2018
Denn hinter jeder Zahl, die wir alljährlich in den „Zahlen des Handwerks“ veröffentlichen, ste- hen Menschen und damit auch Schicksale. Darauf aufmerksam zu machen, ist Sinn dieses Jah- resberichts, den wir – ganz digital – im Internet veröffentlichen und als Link verschicken. Dabei kann dieser Bericht nur einen kleinen Teil der Kammerarbeit beleuchten – viele andere Tätigkeiten konnten hier nicht erfasst werden. ImAustausch mit den Betrieben und mit persönlichem Rat dürfen alle Betriebe ihre Handwerks- kammer immer an ihrer Seite sehen. Denn genau das ist die Stärke der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald: Zuhören, Brücken bauen, Ratgeber sein und unterstützen. Kurzum: ein verlässlicher Partner für unsere Mitgliedsbetriebe. Genau demwollen wir uns stellen – und gewähren mit diesem Jahresbericht 2018 einen Blick zurück in das vergangene Jahr. Alois Jöst Jens Brandt Präsident Hauptgeschäftsführer Das Kammerwesen ist letztlich Ausfluss der Prinzipien der Selbst- verwaltung und der Subsidiarität. Aus- und Fortbildung, Prüf- und sonstigeWirtschaftsverwaltungstätigkeiten und die Interessensver- tretung des Berufsstandes gegenüber Politik und Gesellschaft können imRahmen einer Kammerorganisation in besonders effektiverWeise wahrgenommenwerden. Dies rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Organisationsformder öffent- lich-rechtlichen Körperschaft und die Institute der Zwangsmitglied- schaft und der Beitragspflicht. Freiwillige Zusammenschlüsse auf privatrechtlicher Ebene wären nicht in gleicherWeise geeignet, die vorgenannten Aufgaben zu erfüllen und unterlägen einemdeutlich geringerenMaß an rechtlicher Bindung. Die Kammern sollten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsmit- gliedschaft aber nicht als ‚Freibrief‘ oder ‚sanftes Ruhekissen‘ miss- verstehen, sondern als Handlungsauftrag, in der täglichen Arbeit den permanenten Nachweis der effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben zu führen und dadurch den gewährten Vertrauensvorsprung immer wieder von Neuem zu rechtfertigen. Peter Müller, Richter am Bundesverfassungsgericht in: Deutsches Handwerksblatt Nr. 11/2017 » « 5
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