Jahresbericht 2018
Sachverständigenwesen Sachverständige sind „Experten für alle Fälle“ Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Handwerkskammer, für das Handwerk Sach- verständige zu benennen und sie nicht nur öf- fentlich zu bestellen, sondern sie auch zu verei- digen. Im Jahr 2017 konnte der Präsident der Hand- werkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Oden- wald, Alois Jöst, insgesamt zwei neue Sachver- ständige öffentlich bestellen und vereidigen. Damit stehen in der Region Rhein-Neckar-Oden- wald nun insgesamt 112 Sachverständige in 32 handwerklichen und vier handwerksähnlichen Berufen für eine objektive und unabhängige Beurteilung zur Verfügung (siehe Seite 89) . Sie seien, so Jöst, „Experten für alle Fälle“. Wenn sich Handwerker und Kunde nicht einig seien, sorgen Sachverständige mit ihren Gut- achten und Stellungnahmen für Klarheit und schlichten Streitfälle möglichst noch vor dem Gang zumGericht. Bei der öffentlichen Bestellung und Vereidi- gung wurden die geprüften Kandidaten daher auf die Einhaltung der Sachverständigenord- nung und der einschlägigen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch verpflichtet. Diese Ver- pflichtung, wie auch die besondere Sachkun- de, bieten Gerichten, Behörden und Betrieben sowie privaten und sonstigen Auftraggebern die Gewähr eines unabhängigen objektiven Gutachtens, und die ständige Fortbildungs- pflicht macht den Sachverständigen zu einem Fachmann auf der Höhe der Zeit. „Als Sachverständiger entscheiden Sie auch über die handwerkliche Qualität und damit über den Standard handwerklicher Leistung“,
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