Jahresbericht 2018

Ausbildungsberatung Der Einstieg als Ausbilder Das Team der Ausbildungsberatung der Hand- werkskammerMannheimRhein-Neckar-Oden- wald erhält regelmäßig Anfragen von Mit- gliedsbetrieben, die die Absicht haben, zum ersten Mal auszubilden. So auch im Fall von MetallbaubetriebMüller*. In einem ersten Telefonat werden vorab die rechtlichen Rahmenbedingen und Vorausset- zungen besprochen und ein Vor-Ort-Termin zur Feststellung der betrieblichen und fachli- chen Eignung vereinbart. Laura Fetzer, Ausbildungsberaterin der Hand- werkskammer, ist auf dem Weg zum Metall- baubetriebMüller und berichtet aus ihremBe- ratungsalltag: „Vor Ort bespreche ich mit Handwerksmeister Müller den Ablauf einer Berufsausbildung, die Ausbildungsinhalte, die Planung der Ausbil- dung in seinem Betrieb, die Prüfungsanforde- rungen aber auch die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Aufgrund der erfolgreichen Meisterprüfung in seinem Handwerk ist Herr Müller berechtigt, sowohl imMetallbauer-Handwerk als auch im kaufmännischen Bereich auszubilden. Diese Information ist ihm neu. Ausbildungsberechtigung Neben der persönlichen und fachlichen Eignung, die in der Handwerksordnung unter § 22 geregelt ist, spielt auch die betriebliche Eignung eine große Rolle. Grundsätzlich gilt, ein Betrieb ist aus- bildungsberechtigt, wenn: ■■ Der Betriebsinhaber persönlich ge- eignet ist, ■■ Der Betriebsinhaber fachlich geeig- net ist oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder be- schäftigt, ■■ die Ausbildungsstätte für die Ausbil- dung geeignet ist. Berechtigung zur kaufmännischen Ausbildung Durch die Teile 3 und 4 der Meisterprü- fung sind Handwerksmeister berech- tigt auch in kaufmännischen Ausbil- dungsberufen auszubilden, sofern die betriebliche Eignung hierzu vorliegt. *Name geändert 7 Ausbildung

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