Jahresbericht 2018
Wo muss der Lehrling angemeldet werden? Welche Kosten kommen überhaupt bei einer Ausbildung auf den Betrieb zu? Und wie finde ich passende Bewerber? Dies sind die ersten Anliegen von Herrn Müller, die wir direkt im Gespräch klären können. Er erhält auch alle notwendigen Informationen zum Thema Aus- bildungsvergütung, Arbeitszeit und Urlaubs- anspruch der Auszubildenden sowie die Zu- ständigkeit der Berufsschule. Neben der Berichtsheftführung als ein Thema der Erstberatung wird auch die überbetriebli- che Ausbildung (ÜbA) im Handwerk. Herrn Müller wird nach der Erläuterung der Finanzie- rung der ÜbA, auch bewusst, was es mit der Sonderbeitrag Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Oden- wald unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe bei der Durchfüh- rung der Berufsausbildung: In der Bildungsakademie wer- den überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende in ver- schiedenen Berufen durchgeführt. Für zahlenmäßig kleine Berufe wurde die Durchführung dieser Lehrgänge bei ande- ren Handwerkskammern konzentriert. Für diese Kurse tragen die Mitgliedsbetriebe durch einen Sonderbeitrag einen Teil der Kosten. Eingebunden sind sowohl die Ausbildungsbetriebe als auch die Betriebe, die nicht ausbilden, genauso wie die Betriebe, die keine Ausbil- dungsbefugnis haben oder nur nebenberuflich in diesem Handwerk arbeiten, getragen von demGedanken, den ge- werblichen Nachwuchs imHandwerk zu sichern. Gesetze In der dualen Ausbildung ist eine Viel- zahl an Gesetzen zu berücksichtigen. Hierzu gehören vor allem das Berufsbil- dungsgesetz, die Handwerksordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Arbeitszeit- gesetz. Eine Broschüre mit Auszügen und Erläuterungen erhalten Sie bei der Ausbildungsberatung der Handwerks- kammer. 8 Ausbildung
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